Wirtschaftliche Mittelverwendung versus Komfort#
Nunmehr im zweiten Jahr berät jetzt der Finanzausschuss auch über den Haushalt des Eigenbetrieb Kinderbetreuung H-U (nachfolgend EB). Schon letztes Jahr zeigte sich, dass wir hier einerseits dafür sorgen müssen, dass der EB seine Aufgaben so erfüllen kann, dass die Kinder in den KiTas gut betreut werden, andererseits birgt die Tatsache, dass für den EB ein separater Haushalt in weitgehender Eigenverantwortung auch das Risiko, dass mehr die Interessen des EB im Fokus stehen als das Gesamtkonstrukt Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Das ist nur menschlich und ein Stück weit ja auch die Aufgabe der Verantwortlichen.
Was vielen gar nicht bewusst ist: Der EB muss versuchen, die notwendige Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten und dabei so wirtschaftlich zu arbeiten, wie es nur möglich ist. Das könnte theoretisch durch voll kostendeckende Betreuungsgebühren erfolgen, dann würde es aber unbezahlbar für viele Eltern, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. Völlig gratis kann diese Dienstleistung aber auch nicht sein, denn dann stellte sich die Frage der Alternativfinanzierung: Das müsste dann durch alle Steuerzahlenden gleichermaßen getragen werden. Das wäre auch nicht ganz fair und über das Ziel hinausgeschossen. Also werden angemessene Gebühren in Rechnung gestellt, die es beiden Eltern ermöglichen, berufstätig zu sein. Die verbleibenden Kosten trägt die Gemeinde dann aus allgemeinen Finanzmitteln, gleicht ein Defizit des Eigenbetriebs also ggf. aus. Umgekehrt kann aber der EB, wenn er gut gewirtschaftet hat, auch nicht Geld quasi auf einem Sparbuch horten für schlechte Zeiten, solange die Gemeinde für ihren großen Haushalt (aus dem ohnehin der Haushalt des EB ausgeglichen würde) Schulden machen muss. Sicher angelegtes Geld ist schön, aber geliehenes Geld ist immer teurer wegen der Schuldzinsen.
Wir behalten das im Blick, so dass die Rücklagen im EB nicht pflichtwidrig gering sind, aber über das notwendige Maß hinaus dann entweder der Defizitausgleich zunächst aus Rücklagen erfolgt oder Überhänge dann auch dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Für den Haushalt 2026 wurde eine geplante KiTa-App vorsorglich mit einem Sperrvermerk versehen, allerdings aus Finanznot. Und der veranschlagte Zuschuss wurde um eine Mio. € gekürzt. Sollte das Geld gebraucht werden, muss die Gemeinde dem EB den Zuschuss ohnehin anpassen.
Sollte der Link nicht funktionieren, so liegt das an sich laufend ändernden URLs (Webadressen) im Ratsinformationsystem der Gemeindeverwaltung. Dann zur Textrecherche navigieren und nach der Vorlagennummer suchen: VO/2025/246